Neue Patienten für eine Vasektomie in Ihrer Stadt
Patienten, die nach eine Vasektomie suchen, haben sich meist schon entschieden. Mit einem Profil im Vasektomie-Experten-Portal sind Sie genau dort sichtbar, wo diese Suche beginnt.
Pakete
Monatlich kündbar nach 12 Monaten Mindestlaufzeit. Je Stadt vergeben wir nur eine begrenzte Zahl an Plätzen.
Basis
Sichtbar auf der Stadtseite Ihrer Stadt.
- Praxisprofil auf der Stadtseite Vasektomie
- Adresse, Telefon, Website-Link
- Leistungsschwerpunkte und Sprechzeiten
- Monatlicher Klick-Report
Premium
Top-Platzierung und eigene Leistungsseite.
- Alles aus Basis
- Platzierung oben auf der Stadtseite
- Eigene Praxis-Unterseite mit Texten und Bildern
- Anfrageformular direkt an Ihre Praxis
- Einbindung in die umliegenden Städte
Exklusiv
Eigene Stadt-Domain, nur für Ihre Praxis.
- Alles aus Premium
- Eigene Domain, z. B. vasektomie-ihre-stadt.de
- Komplett eigene, SEO-optimierte Webseite
- Gebietsschutz für Ihre Stadt
- Quartalsweise Ranking-Auswertung
Wie viele Neupatienten bringt Ihr Profil?
Schätzen Sie Neupatienten, Umsatz und Rendite Ihres Profils für Ihre Stadt. Alle Werte lassen sich anpassen.
Modellrechnung auf Basis geschätzter Suchvolumina und Branchenerfahrungswerte, keine Umsatzgarantie.
Platz für meine Stadt anfragenWarum ein spezialisiertes Portal?
Allgemeine Arztverzeichnisse listen hunderte Praxen ohne Schwerpunkt. Unser Portal behandelt nur ein Thema: Vasektomie. Dadurch rankt es für genau die Suchbegriffe, die Patienten mit konkretem Behandlungswunsch eingeben, etwa „Vasektomie + Stadt“ oder „Vasektomie Kosten“.
Begrenzte Plätze je Stadt
Damit jede Praxis genug Anfragen erhält, vergeben wir in Metropolen höchstens fünf, in Großstädten drei und in kleineren Städten zwei Plätze. Ist Ihre Stadt belegt, setzen wir Sie auf die Warteliste.
Seriös und berufsrechtskonform
Alle Profile informieren sachlich über Ihre Praxis und Ihr Leistungsangebot. Wir verzichten auf Heilversprechen und vergleichende Werbung und orientieren uns an der Berufsordnung und am Heilmittelwerbegesetz.